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VG Ansbach, 08.08.2013 - AN 5 K 12.01699 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befristung der Wirkung der Ausweisung auf zehn Jahre ausnahmsweise gerechtfertigt;Abschiebungshindernisse in die Türkei nicht ersichtlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VG Ansbach, 08.08.2013 - AN 5 K 12.01699
Nachdem der Kläger bestandskräftig ausgewiesen ist und der Ausweisungszweck, wie sich aus den jüngsten Straftaten des Klägers ergibt, noch keineswegs erreicht ist (vgl. hierzu die Beschwerdeentscheidung des BayVGH, Beschluss vom 10.6.2013, Az. 19 CS 13.376), hat der Kläger nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.7.12, Az. 1 C 19.11, juris) einen Anspruch darauf, dass die Beklagte die Wirkungen der Ausweisung im Sinne von § 11 Abs. 1 AufenthG gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG befristet. - BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.08.2013 - AN 5 K 12.01699
Die von der Beklagten hier gewählte Höchstfrist von zehn Jahren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, Az. 1 C 14.12, juris) ist vorliegend ausnahmsweise gerechtfertigt. - VG Ansbach, 25.01.2013 - AN 5 S 12.01698
Unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Vorliegen einer Verpflichtungsklage …
Auszug aus VG Ansbach, 08.08.2013 - AN 5 K 12.01699
Es wird diesbezüglich, nachdem der Kläger im Rahmen des Klageverfahrens keine konkreten Angaben mehr gemacht hat, auf den Beschluss der Kammer im Eilverfahren vom 25. Januar 2013 (Az. AN 5 S 12.01698) und auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren vom 10. Juni 2013 (Az. 19 CS 13.376) Bezug genommen.